Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

RauchmelderJedes Jahr verunglücken bundesweit über 500 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Allein in Bayern sterben jedes Jahr bei rund viertausend Wohnungsbränden über fünfzig Menschen. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Die Mehrheit aller Brandtoten stirbt nicht durch die Flammen, sondern an einer Rauchvergiftung. Auch Sie haben im Schlaf keine Chance, weil dichter Rauch sich sekundenschnell ausbreitet und bereits wenige Atemzüge zum Tode führen können. Rauchwarnmelder können im Falle eines Brandes ihr Leben retten. Durch einen lauten Warnton werden Menschen selbst aus tiefsten Schlaf geweckt – vorausgesetzt, Sie haben Rauchwarnmelder installiert.

Warum brauche ich Rauchwarnmelder?

Trotz aller Vorsicht und Aufmerksamkeit, letztlich ist niemand davor geschützt, dass nicht auch in der eigenen Wohnung ein Brand entstehen kann. Ein Defekt an einer elektrischen Leitung oder einem Gerät, eine Unachtsamkeit im Haushalt, eine brennende Zigarette im Bett oder mit Feuer spielende Kinder – so entsteht schnell ein Brand, der häufig nicht sofort bemerkt wird. Der bei einem Zimmerbrand entstehende Rauch ist besonders gefährlich, weil er sich sehr schnell ausbreitet. Schon in wenigen Sekunden kann die gewohnte Umgebung so stark verrauchen, das Lebensgefahr besteht. Bereits 100 Gramm Schaumstoff, beispielsweise aus einem Sofakissen, reichen aus, um einen normal großen Raum in sehr kurzer Zeit mit tödlichen Rauch zu füllen. Das Fatale am Brandrauch: Im schlimmsten Fall ersticken Sie, ohne auch nur einen Hustenreiz zu verspüren. Wer beispielsweise im Schlaf überrascht wird, kann durch die Brandgase Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Chlor- und Blausäuregas das Bewusstsein verlieren.

Was ändert sich, wenn ich einen Rauchwarnmelder installiere?

Ein Rauchwarnmelder schläft nie! Er schlägt Alarm – sekundenschnell und überall, wo sie es wollen! So verschaffen Ihnen Rauchwarnmelder die nötige Zeit, um zu fliehen und die Feuerwehr zu rufen oder möglicher Weise den Brand selbst zu bekämpfen. Der Rauchwarnmelder erkennt die bei einem Brand entstehenden feinen Rauchpartikel und warnt, bevor die Rauchkonzentration gefährlich wird, mit einem lauten Alarmton. Die Personen, die sich im betroffenen Raum befinden und Personen in Hörweite in Nachbarräumen haben dadurch den notwendigen Zeitvorsprung, um sich und ihre Familie in Sicherheit zu bringen.
Das Anbringen von Rauchwarnmeldern ist eine wirksame Maßnahme, um insbesondere auch nachts die Sicherheit in der Wohnung zu erhöhen. Deshalb rät die Feuerwehr allen Bewohnern, ihre Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Muss ich einen Rauchwarnmelder haben?

Aus der Erfahrung der Feuerwehr gibt es auf diese Frage nur eine richtige Antwort: JA! Egal, ob vom Gesetzgeber vorgeschrieben oder nicht – zu ihrer eigenen Sicherheit sollten sie nicht zögern, Rauchwarnmelder zu installieren. Die Bayerische Bauordnung fordert in § 46 seit dem 1. Januar 2013 Rauchwarnmelder in Neu- und Bestandsbauten. Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Bauherr bzw. Eigentümer des Hauses / der Wohnung verantwortlich. Dabei besteht eine Nachrüstpflicht bis spätestens 31. Dezember 2017: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Übrigens: Rauchwarnmelder eignen sich auch toll als Geschenk an einen Menschen, dessen Sicherheit Ihnen besonders am Herzen liegt!

Welche Rauchmelder soll ich kaufen?

Kaufen Sie nur Rauchwarnmelder, die mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

Das Gerät entspricht der aktuellen Norm DIN EN 14604 „Rauchwarnmelder“ DIN EN 14604

Das Gerät hat eine „CE“Kennzeichnung, gefolgt von einer vierstelligen Prüfnummer

Das Gerät ist vom Verband der Sachversicherer geprüft; dies erkennen Sie am „VdS“-Zeichen

Wenn aus der Produktbeschreibung nicht zweifelsfrei hervorgeht, dass der jeweilige Rauchwarnmelder diese Mindestanforderungen erfüllt, geben Sie lieber ein paar Cent mehr aus – es lohnt sich! Um qualitativ besonders hochwertige Rauchwarnmelder zu kennzeichnen, wurde das „Q“-Kennzeichen geschaffen. „Q“ steht für Qualität. In Verbindung mit den Prüfzeichen vom VdS- oder dem Kriwan-Testzentrum ist es ein unabhängiges Testsiegel. Die Vorteile dieser Q-Melder: Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität und eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer, um den jährlichen Batterieaustausch zu vermeiden:

Wie viele Rauchwarnmelder brauche ich?

Das ist natürlich von der Größe der zu schützenden Nutzungseinheit abhängig – und von Ihrem persönlichen Schutzbedürfnis. Primär sollen Rauchwarnmelder in Räumen angebracht werden, in denen Personen schlafen, sich aufhalten und in denen es zu einem Brand kommen kann. Ganz nach Ihrer Wohnsituation können Sie mit mehreren Geräten einen optimal erweiterten Schutz erreichen. Hierzu einige Beispiele:

Ein-Zimmer-Appartement: Mindestschutz 1 Rauchwarnmelder in Raummitte

Wohnung:  Mindestschutz: Je 1 Rauchwarnmelder im Kinderzimmer, Schlafzimmer, Flur

Optimaler Schutz:  Zusätzlich zum Mindestschutz auch Rauchwarnmelder im Wohnzimmer, Arbeitszimmer und anderen Räumen

Wohnhaus:  Mindestschutz:  Rauchwarnmelder in den Wohnungen (siehe oben) Optimaler Schutz: Zusätzlich zum Mindestschutz auch Rauchwarnmelder in den Dach-/Kellerräumen

Wo werden Rauchwarnmelder installiert?

Beachten Sie bei der Installation:  Rauchwarnmelder nach den Hinweisen in der Bedienungsanleitung installieren. Rauchwarnmelder immer an der Zimmerdecke befestigen, weil der Rauch nach oben steigt. Rauchwarnmelder an der Decke in der Mitte des Raums befestigen, auf jeden Fall aber mindestens 50 cm von Wänden entfernt. Rauchwarnmelder immer waagerecht befestigen, auch bei Dachschrägen.
Rauchwarnmelder nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in Bereichen mit starker Zugluft montieren. Rauchwarnmelder nicht in der Dachspitze montieren, wenigstens 30 cm darunter.  Rauchwarnmelder sollten nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht, montiert werden, weil es sonst zu Fehlauslösungen kommen kann.

Wie kann ich den Rauchmelder prüfen?

Batteriebetriebene Rauchmelder können nur dann ausreichend Schutz liefern, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Zur regelmäßigen Funktionsüberprüfung sind die Rauchwarnmelder mit einem Testknopf ausgestattet. Bitte prüfen Sie ihre Geräte regelmäßig (etwa einmal im Monat) wie in der Bedienungsanleitung angegeben. Ein notwendiger Batteriewechsel wird etwa drei bis vier Wochen vorher durch einen Signalton angezeigt. Bei Bedarf ersetzen Sie bitte die Batterie. Eine höhere Ausfallsicherheit bieten anstelle von Alkali-Batterien so genannte Lithium-Batterien, die etwa 10 Jahre halten. Tauschen Sie Rauchwarnmelder, die die Funktionsprüfung nicht bestehen sofort aus – zu Ihrer eigenen Sicherheit!

Was muss ich sonst noch beachten?

Beim Hausputz, saugen Sie bitte regelmäßig das Gitter Ihrer Rauchwarnmelder ab, denn Staub und Schmutz machen das Gitter für den Rauch unpassierbar. Der Rauchmelder darf nicht mit Farbe angestrichen werden, da sonst die Gefahr besteht, dass nicht mehr ausreichend Rauch durch die Lüftungsschlitze gelangt und das Gerät nicht zuverlässig funktioniert.

Wer hilft mir, wenn ich noch Fragen habe?

Ihre örtlich Feuerwehr ist Ihnen bei allen Fragen rund um den Rauchwarnmelder gerne behilflich. Auch für sonstige Fragen zum Brandschutz finden Sie dort eine Antwort. Falls Sie Sonderausführungen von Rauchwarnmeldern, zum Beispiel für Gehörlose oder Blinde benötigen oder Rauchwarnmelder, die untereinander vernetzt sind, berät Sie die Feuerwehr gerne. Mit Ihren Kindern sollten Sie das Verhalten beim Alarm eines Rauchwarnmelders üben. Erklären Sie ihren Kindern, wie sie sich zu verhalten haben und was zu tun ist, wenn der Rauchwarnmelder Alarm gibt. Hinweise und Hilfestellung gibt ihnen dazu Ihre örtliche Feuerwehr. Und für den Notfall haben Sie ja die Rufnummer der Feuerwehr griffbereit – oder?